Pflegesätze ab 01.12.2022

Heimkostenübersicht vollstationär

Alle Zahlen basieren auf einem Durchschnittsmonat von 30,42 Tagen.

Gültigkeit: Investitionsfolgekosten ab 01.01.2023 / Pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung ab 01.06.2023 / Ausbildungsumlage ab 01.01.2024

 

 

PG 1

monatlich

 

PG 2

monatlich

 

PG 3

monatlich

 

PG 4

monatlich

 

PG 5

monatlich

Pflegebedingte Kosten

1.563,28 €

1.991,90 €

2.483,79 €

2.996,98 €

3.226,95 €

Leistung der Pflegekasse

(§43 SGB XI)

-125 €

-770 €

-1.262 €

-1.775 €

-2.005 €

Eigenanteil pflegebedingte Kosten (EEE)*

1.438,28 €* 

1.221,90 €* 

1.221,79€* 

1.221,98€* 

1.221,95€* 

Ausbildungsumlage gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG)

169,74 €

169,74 €

169,74 €

169,74 €

169,74 €

Leistungszuschlag der Pflegekasse (§43c SGB XI)**

0 €

-208,75 €

-208,73 €

-208,76 €

-208,76 €

Unterkunft

605,97 €

605,97

605,97

605,97

605,97

Verpflegung

466,34 €

466,34

466,34

466,34

466,34

Investitionsfolgekosten

Einzelzimmer

673,50 €

673,50

673,50

673,50

673,50

Gesamtsumme Eigenanteil

pro Monat

3.256,48 €

2.831,35 €

2.831,26 

2.831,42 

2.831,39 

*Das Bundesministerium für Gesundheit gesteht ein, dass es systembedingt zu Abweichungen des einrichtungsindividuellen einheitlichen Eigenanteils (EEE) im Cent-Bereich kommen kann. Der EEE gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

**Ab dem 01.01.2022 werden Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 durch zusätzliche Zahlungen der Pflegekassen beim einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil entlastet. Die Höhe dieses Zuschlages steigt prozentual, je nach Dauer der vollstationären Versorgung und wird individuell von Ihrer Pflegekasse durch Bescheid festgestellt. Zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber die Zuschläge prozentual angehoben. Im Berechnungsbeispiel ist ein Leistungszuschlag in Höhe von 15% des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen berücksichtigt. Die Leistungszuschläge sind wie folgt gestaffelt (Bezugsdauer = %): bis einschließlich 12 Monate = 15 %, mehr als 12 Monate = 30 %, mehr als 24 Monate = 50 %, mehr als 36 Monate = 75 %

Heimkostenübersicht Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Gültigkeit: Investitionsfolgekosten ab 01.01.2023 / Pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung ab 01.06.2023 / Ausbildungsumlage ab 01.01.2024

 

 

PG 1

täglich

 

PG 2

täglich

 

PG 3

täglich

 

PG 4

täglich

 

PG 5

täglich

Pflegebedingte Kosten*

51,39 €

65,48 €

81,65 €

98,52 €

106,08 €

Ausbildungsumlage gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG)*

5,58 €

Unterkunft***

19,92 €

Verpflegung***

15,33 €

Investitionsfolgekosten**

Einzelzimmer

 

 22,14 €

Leistungen der Pflegekasse

für Kurzzeitpflege pro Jahr

0 €

1.774 €

1.774 €

1.774 €

1.774 €

Leistungserhöhung aus Mitteln der Verhinderungspflege

(§39 SGB XI) pro Jahr****

0 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Gesamt verfügbare Mittel

pro Jahr

0 €

3.386 €

3.386 €

3.386 €

3.386 €

*Die pflegebedingten Kosten sowie die Altenpflegeausbildungsumlage werden aus den Leistungen der Pflegekasse finanziert.

**Die Investitionsfolgekosten werden für die Dauer des Aufenthaltes ab Pflegegrad 2 vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.

***Der Eigenanteil bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 35,25 € täglich.

****Nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.

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